Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung
- §35a ff SGB VII regelt den Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern- und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder einer solchen bedroht sind
- §55 f SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) regelt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- § 55 SGB XII benennt die Leistungsberechtigten und die Aufgaben der Eingliederungshilfe
- Anträge zur Finanzierung der Leistungen werden beim Bezirk Oberfranken oder beim Jugendamt gestellt. Über die entsprechenden Voraussetzungen informieren wir gerne und sind bei der Antragstellung behilflich
- alle Angebote können von Privatzahlern in Anspruch genommen werden:
Leistung | Preis pro Einheit (50 Minuten) |
Lernförderung (Einzelunterricht) | 42 € |
Gruppentraining für Schulkinder (sozial-emotionale Kompetenzen) | 35 € |
Coaching / Lebensberatung | 55 € |