SPIELRAUM BAYREUTH
Lernen von Anfang an.

Gesetzliche Grundlagen und Finanzierung

  • §35a ff SGB VII regelt den Rechtsanspruch auf Eingliederungshilfe von Kindern- und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder einer solchen bedroht sind
  • §55 f SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) regelt die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • § 55 SGB XII benennt die Leistungsberechtigten und die Aufgaben der Eingliederungshilfe
  • § 28 Absatz 5 SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe (Lernförderung)


Anträge zur Finanzierung der Leistungen werden beim Bezirk Oberfranken oder beim Jugendamt gestellt. Über die entsprechenden Voraussetzungen informieren wir gerne und sind bei der Antragstellung behilflich.


Alle Angebote können natürlich auch von Privatzahlern in Anspruch genommen werden.